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Gute Nachrichten für Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen:
Die sogenannten sonstigen Produkte zur Wundbehandlung bleiben weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig. Die Übergangsregelung wurde verlängert und gilt nun bis einschließlich 31.12.2026.
Damit können bewährte Wundprodukte weiterhin wie gewohnt verordnet und abgerechnet werden. Die Verlängerung schafft Planungssicherheit für medizinische Einrichtungen und stellt die kontinuierliche Versorgung von Patientinnen und Patienten sicher.
Weitere Informationen zu den betroffenen Produkten und zur Erstattungsfähigkeit finden Sie hier: